Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO

  1. Zweck der gemeinsamen Verarbeitung

Die Parteien (Pro Vobis St.Gallen AG, Partner der Pro Vobis St.Gallen AG, Kunden) verarbeiten personenbezogene Daten von Kandidaten gemeinsam zum Zweck der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere:

  • Erhebung, Speicherung und Verwaltung von Kandidatendaten
  • Vorauswahl und Bewertung von Kandidaten
  • Übermittlung von Kandidatenprofilen
  • Kommunikation zwischen Kandidaten, Kunde und dem Partner
  1. Rollen und Verantwortlichkeiten
    1. Die entsprechenden Parteien sind gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
    2. Der Partner ist primär verantwortlich für:
      1. Die Einholung der Einwilligung des Kandidaten zur Datenverarbeitung
      2. Die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Kandidatenprofile
      3. Die Wahrung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
    3. Der Kunde ist primär verantwortlich für:
      1. Die Prüfung der Qualifikation des Kandidaten
      2. Die sichere Verarbeitung der erhaltenen Daten
      3. Die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 15-22 DSGVO (z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung)
  2. Rechte der betroffenen Personen
    1. Betroffene können ihre Datenschutzrechte sowohl gegenüber dem Partner als auch gegenüber dem Kunden geltend machen.
    2. Die Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich gegenseitig zu informieren, falls Betroffene Anfragen zur Datenverarbeitung stellen.
    3. Die Parteien einigen sich darauf, dass der Partner als primärer Ansprechpartner für Datenschutzanfragen fungiert und die Weiterleitung an den Kunden sicherstellt, falls dieser betroffen ist.
  3. Informationspflichten und Transparenz
    1. Der Partner informiert den Kandidaten über die gemeinsame Verarbeitung und stellt die entsprechenden Datenschutzhinweise bereit.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Kandidat über seine eigenen Datenschutzpraktiken zu informieren.
  1. Sicherheit der Verarbeitung

Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten und verpflichten sich zur Einhaltung von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung).

  1. Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen
    1. Beide Parteien verpflichten sich, Datenschutzverstöße unverzüglich zu melden.
    2. Die Meldung erfolgt an die zuständige Datenschutzbehörde nach Art. 33 DSGVO und an betroffene Personen nach Art. 34 DSGVO, falls erforderlich.
  2. Haftung
    1. Jede Partei haftet für Verstöße gegen die DSGVO im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs. 
    2. Falls eine Partei von einer Datenschutzbehörde oder einem Betroffenen in Anspruch genommen wird, hat die andere Partei die Pflicht zur Mitwirkung.
  3. Laufzeit und Beendigung
    1. Diese Vereinbarung bleibt gültig, solange die Parteien personenbezogene Daten gemeinsam verarbeiten.
    2. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorschriften zu löschen.
  4. . Schlussbestimmungen
    1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.