Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO
- Zweck der gemeinsamen Verarbeitung
Die Parteien (Pro Vobis St.Gallen AG, Partner der Pro Vobis St.Gallen AG, Kunden) verarbeiten personenbezogene Daten von Kandidaten gemeinsam zum Zweck der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere:
- Erhebung, Speicherung und Verwaltung von Kandidatendaten
- Vorauswahl und Bewertung von Kandidaten
- Übermittlung von Kandidatenprofilen
- Kommunikation zwischen Kandidaten, Kunde und dem Partner
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Die entsprechenden Parteien sind gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
- Der Partner ist primär verantwortlich für:
- Die Einholung der Einwilligung des Kandidaten zur Datenverarbeitung
- Die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Kandidatenprofile
- Die Wahrung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Der Kunde ist primär verantwortlich für:
- Die Prüfung der Qualifikation des Kandidaten
- Die sichere Verarbeitung der erhaltenen Daten
- Die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 15-22 DSGVO (z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung)
- Rechte der betroffenen Personen
- Betroffene können ihre Datenschutzrechte sowohl gegenüber dem Partner als auch gegenüber dem Kunden geltend machen.
- Die Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich gegenseitig zu informieren, falls Betroffene Anfragen zur Datenverarbeitung stellen.
- Die Parteien einigen sich darauf, dass der Partner als primärer Ansprechpartner für Datenschutzanfragen fungiert und die Weiterleitung an den Kunden sicherstellt, falls dieser betroffen ist.
- Informationspflichten und Transparenz
- Der Partner informiert den Kandidaten über die gemeinsame Verarbeitung und stellt die entsprechenden Datenschutzhinweise bereit.
- Der Kunde ist verpflichtet, Kandidat über seine eigenen Datenschutzpraktiken zu informieren.
- Sicherheit der Verarbeitung
Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten und verpflichten sich zur Einhaltung von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung).
- Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen
- Beide Parteien verpflichten sich, Datenschutzverstöße unverzüglich zu melden.
- Die Meldung erfolgt an die zuständige Datenschutzbehörde nach Art. 33 DSGVO und an betroffene Personen nach Art. 34 DSGVO, falls erforderlich.
- Haftung
- Jede Partei haftet für Verstöße gegen die DSGVO im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs.
- Falls eine Partei von einer Datenschutzbehörde oder einem Betroffenen in Anspruch genommen wird, hat die andere Partei die Pflicht zur Mitwirkung.
- Laufzeit und Beendigung
- Diese Vereinbarung bleibt gültig, solange die Parteien personenbezogene Daten gemeinsam verarbeiten.
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorschriften zu löschen.
- . Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.